Home » Energie » Energieberatung
 
Im Laufe eines „Gebäudelebens" finden immer wieder Instandsetzung- und Wartungsarbeiten statt (z. B. Fensterreparaturen, Dacharbeiten und Heizungserneuerungen). Hinsichtlich der steigenden Energiekosten ist es lohnenswert solche Reparaturen mit einer energetischen Sanierung zu verknüpfen. Hierbei werden dann nicht nur der Komfort bzw. Wohnwert gesteigert, sondern auch eine Energiekosteneinsparung erreicht.

Doch rechnet sich eine solche Maßnahme auch wirtschaftlich? Könnten Bauschäden durch falsche Konstruktionen und Materialien entstehen? Antworten und Abhilfe kann hier eine Energieberatung durch einen qualifizierten Energieberater schaffen. Sie bietet eine gute Entscheidungshilfe für Hauseigentümer die eine Gebäudesanierung Planen.

Der Energieberater nimmt hierbei vor Ort alle relevanten Daten auf, deckt Schwachstellen auf, erstellt daraufhin ein Sanierungskonzept oder es werden auch nur einzelne Maßnahmen vorgeschlagen um den Energieverbrauch zu senken. Für die angedachten Maßnahmen werden dann die möglichen Kosten ermittelt. Anhand der Kosten und den jährlichen Einsparungen wird die Amortisation berechnet.

Mit diesen Angaben ist die Energieberatung ein wichtiges Instrument um langfristig steigenden Energiekosten als Hauseigentümer etwas entgegen setzen zu können.

Wir bieten zwei Arten von Energieberatungen an. Zum Einen eine "freie Variante" mit einem frei verhandelbaren Inhalt und eine weitere Variante, als vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) geförderte Vor-Ort Energiesparberatung, nach den aktuell gültigen Bafa Richtlinien.


Energieberatung für Wohngebäude (BAFA-Vor-Ort-Beratung)

Eine spezielle Form der Energieberatung ist die Energieberatung-vor-Ort (kurz: Vor-Ort-Beratung) nach den Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Eine Vor-Ort-Beratung bildet das ideale Instrument, um eine Beurteilung der energetischen Qualität der thermischen Hülle (Außenwände, Fenster, Türen, Dach/ oberste Geschossdecke, Kellerdecke/ Bodenplatte) und der Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung, Verteilung) zu erhalten über den Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäude informiert zu werden Energieeinsparpotentiale unter wirtschaftlichen Aspekten zu ermitteln einen speziell auf den Kunden und das Gebäude abgestimmten Sanierungsfahrplan zu erhalten Die vom Staat geförderte unabhängige Energieberatung im Altbaubestand durch besonders dafür zugelassene Energieberater ist eine gebäudebezogene Maßnahme um energetische Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage zu ermitteln. Daraus ergeben sich die empfohlenen Energieeinsparmaßnahmen, die differenziert nach Teilflächen (Außenwand, Kellerdecke, Dach, Fenster) bzw. der Anlagentechnik (Heizungsanlage, Trinkwassererwärmung) aufgelistet werden. Alternativ kann auch ein Sanierungsfahrplan für ein KfW-Effizienzhaus erstellt werden.

Gefördert werden Beratungen für Wohngebäude, welche ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sind oder nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen und deren Baugenehmigung vor dem 31.Januar 2002 lag. Zudem darf der umbaute Raum seitdem um nicht mehr als 50% verändert worden sein.

Die detaillierte und arbeitsaufwendige Beratung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Form eines Zuschusses gefördert, welcher direkt an den baeuftragten Energieberater ausgezahlt wird. Der Zuschuss beträgt u.a. 60% des Honorars maximal jedoch:

•  für Gebäude mit 1 bis 2 Wohneinheiten:  800,- € (BAFA-Zuschuss)
•  für Gebäude ab 3 Wohneinheiten:         1.100,- € (BAFA-Zuschuss)

Wird im Falle einer Energieberatung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft der Energieberatungsbericht zusätzlich im Rahmen einer Eigentümerversammlung oder Sitzung des Beirats erläutert, so ist das hierfür verlangte Honorar ebenfalls zuwendungsfähig. Hierfür kann einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Zuwendung in Höhe von ­maximal 500  Euro gewährt werden, allerdings – unabhängig von der Anzahl geförderter Energieberatungen für Wohngebäude – nur einmalig.

Förderfähig ist in Abhängigkeit von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Beratungsempfängers nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes das Brutto- oder das Nettoberaterhonorar.

Freie Energieberatung

Sollte ein Gebäude für eine Vor-Ort-Beratung nach Maßgabe des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht förderfähig sein, bedeutet dies nicht, dass Sie auf eine Beratung verzichten müssen. In diesem Fall entfällt die Förderung durch das BAFA. Zwei Möglichkeiten bilden sich in der Folge ab: Die Energieberatung wird in voller Höhe vom Kunden getragen oder man spart einzelne, ansonsten durch die BAFA-Richtlinien geforderten Leistungen aus, da diese für das Gebäude vielleicht ohnehin nicht in Frage kommen, und senkt so die Beratungskosten.

Die hier aufgeführten Informationen, zur geförderten Energieberatung für Wohngebäude des BAFA, geben nicht die vollständigen Inhalte der Förderrichtlinie wieder. Dies wäre zu umfangreich. Wenn Sie mehr erfahren möchten, kontaktieren Sie uns.  Die Förderrichtlinie finden Sie auch in unseren Download-Bereich.